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VOB/B 2009 - Abnahme, Vertragsstrafe, Mängelansprüche, Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung, Streitigkeiten
Seminardauer 1 Tag
Teilnehmerkreis freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Bauleiter, Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentliche Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind.
Seminarziel
- Abnahme, Vertragsstrafe, Mängelansprüche, Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung und Streitigkeiten gehören von jeher zu den zentralen Themen der Bauabwicklung und führen sehr häufig zu ausgedehnten, zeitraubenden und Baukosten steigernden Bauprozessen.
- Obwohl die VOB/B auch nach dem Inkrafttreten der Änderungen des BGB 2009 ein privilegiertes Regelwerk bleibt, wirken sich die Änderungen auch auf die Vertragsbedingungen, insbesondere die Leistungsbeschreibungen, aus.
- Ziel dieses Seminars ist es daher, den Teilnehmern umfassende und praxisorientierte Darstellungen zu den verschiedenen Arten der Abnahme und ihren Rechtswirkungen, zur neuesten Rechtsprechung und deren Auswirkung auf die Vereinbarung der Vertragsstrafe, zu Mängelansprüchen, zu den vielfältigsten Bestimmungen über das Aufmaß und die Abrechnung von Bauleistungen, zu den Regelungen über die Zahlung ebenso wie zu den häufigsten Fehlerquellen im Zusammenhang mit der Behandlung von Sicherheitsleistungen aufzuzeigen. Erläuterungen über Streitigkeiten runden die Palette ab.
- Die jüngsten Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte können vom Referenten aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen bei Bauprozessen stets auf hohem Niveau vorgetragen und anhand ausgewählter Beispiele aus der jüngsten Baupraxis adäquat dargestellt werden.
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Tipps und Kniffe, die zur erfolgreichen Durchführung der Abnahme, Anwendung der Vertragsstrafe, Geltendmachung der Mängelansprüche, sowie der Anwendung der Bestimmungen über die Abrechnung, Zahlung und Sicherheitsleistung, aber auch im Falle von Streitigkeiten geboten erscheinen, sind ebenfalls Gegenstand dieses Seminars.
Seminarinhalt
- Abnahme (§ 12 VOB/B, §§ 640 und 644 BGB)
Abnahmepflicht, Abnahmeformen, Verweigerung, Vorbehalte, Gefahrtragung
- Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B, § 12 VOB/A, § 339 BGB)
Neue BGH-Entscheidung, Höchstbegrenzung, Geltendmachung auch ohne Schaden
- Mängelansprüche (§ 13 VOB/B, §§ 633 bis 635 BGB)
Neuer Beschaffenheitsbegriff, neue Fristen, neue Laufzeiten nach der Mängelbeseitigung, Selbstvornahme, Minderung
- Abrechnung (§§ 14 und 15 VOB/B, §§ 632 und 641 BGB)
Anforderungen an die Prüfbarkeit, Gemeinsames Aufmaß, Stundenlohnabrechnungen, Einbehalte bei Mängeln
- Zahlung (§ 16 VOB/B, §§ 632 und 641 BGB)
Neue Fälligkeiten, Art und Umfang der Vergütung, Einstellung der Bauarbeiten bei Nicht-Zahlung
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B, §§ 232 bis 240 BGB)
Arten und Wahl der Sicherheiten, Höhe der Sicherheiten, keine Bürgschaften auf erstes Anfordern,
- Streitigkeiten (§ 18 VOB/B)
Bei Verträgen mit Behörden, keine Baueinstellung infolge Streitigkeiten
Methode
Vortrag unter Benutzung umfangreicher Begleitmaterialien
Teilnehmerzahl maximal 12 Personen
Termin / Ort 9. September 2010 in Leipzig / Hotel Marriott
Teilnahmegebühr 430,00 € zzgl. MwSt. 408,50 € zzgl. MwSt. bei Online-Anmeldung
Referent Dipl.-Ing. (FH) Horst Gabelmann, Bauoberamtsrat a.D., Kaiserslautern
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