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Bauwirtschaft und Technik

BAU20-H

PLANUNGEN kompakt & intensiv

Vergabe I Leistungen I Honorare

Termin 21.08.2024
Ort Halle an der Saale / Dorint Charlottenhof
Preis 630,00 € €   zzgl. 19% MwSt. (bei Onlinebuchung)
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Seminardetails

Teilnehmerkreis

Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherrenvertreter, Planer, Ingenieure, Architekten, Projektsteuerer, Controller, Kalkulatoren, Sachverständige sowie alle Marktteilnehmer, die mit der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind

Seminarziel

Das Seminar vermittelt verständliches Wissen anhand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Honorarsachverständigen und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen aufzeigt, was wirklich geht.

Seminarinhalt

In kompakter Form wird in vier intensiven Themenblöcken die aktuelle Praxis von Ausschreibungen und Vergaben unter- und oberschwellig, Verträge und Honorarabrechnungen für einschlägige Planungs- und Überwachungsleistungen sowie Ablaufstörungen einschließlich Nachträgen bei Planänderungen sowie Planungs- und Bauzeitverlängerung erläutert. Besprochen werden dazu aktuelle Praxisfälle und Urteile. Schwerpunkte liegen auf dem komplexen Zusammenwirken der einzelnen Themenblöcke - vom Projektstart über die Ausschreibung zum Planungsvertrag, vom Nachtragsmanagement bis zur (Honorar-) Schlussrechnung, Mangelbeseitigung und Gewährleistungen. Beleuchtet werden zudem die Wechselwirkungen der einzelnen Planungsblöcke, mögliche „Folgeschäden“ und auch solche (gesetzlichen und vertraglichen) Regelungen, die ihren Weg in die Praxis noch nicht (vollständig) gefunden haben, aber zum Regelfall werden sollten. Vertiefende Diskussionen - je nach Interessenslagen der TN - sind zu Einzelthemen je nach Zeit möglich, es wird ggf. aber auch auf weitergehende Spezialseminare verwiesen. 

Block 1 - Ausschreibungen und Vergaben

Ein Preiswettbewerb „ohne HOAI“ ist auf dem Markt längst Realität. Die Auftragswert-schätzung erlangt eine enorme Bedeutung und Qualität. Auch Festpreisvergaben und Inhalte / Umfänge der Planungsvorbereitung (bspw. „Machbarkeitsstudien“, „LPH 0“) einschl. der Kosten- und Risikobewertungen (Kosteneinschätzung (§ 650p BGB) sind objektspezifisch zu bewerten, um Planungen effektiv, kurzfristig und wirtschaftlich ausschreiben zu können.

  • Verhandlungsverfahren vs. Offenes Verfahren – Was ist praxisrelevant?
  • Praxisbewährte Bewertungskriterien (Eignung, Zuschlag) und deren Bewertungsoptionen
  • „Zielfindungsphase“ bzw. „LPH 0“ vor Auslobung - Was beinhaltet diese und was nicht?

Block 2 – Verträge und Abrechnungen

Auch ohne rechtliche Verbindlichkeit ist die HOAI weiterhin eine wichtige Orientierung für viele Planer und deren AG. Das hat viel mit „Tradition“ zu tun, aber auch mit in über 42 Jahren gewachsenen, praxisbewährten Ansätzen. Allerdings darf es ein „Weiter so!“ bei der Vorbereitung, Bewertung und Abrechnung und für eine auskömmliche Vergütung von Leistungen beim Planen und Überwachen nicht geben. Neue und auch traditionelle „alte“ Ansätze lassen erhebliche Auslegungsspielräume zu, von den Vertragsparteien ganz unterschiedlich genutzt werden können. Vielen Planungsverträgen fehlt es auch an eindeutigen Regelungen. Besprochen werden unterschiedlichste Gestaltungsmöglichkeiten des Honorars ebenso wie Haftungs- und Gewährleistungsfragen sowie Streitvermeidendes.

  • „HOAI-Verträge“ und „BGB-Verträge“ – wirksame Honorarverträge I unwirksame Abreden
  • Was ist ein "LV PLANUNG"? Wie könnten „Leistungsblöcke Planung“ aussehen?
  • Mischobjekte I „erforderliche Leistungen“ I Mischleistungen f. Objekt- und Fachplanungen

Block 3 – Nachträge und Planänderungen 

Galt bis 2020 „Preisrecht bricht Vertrag“, so sind seit 2021 Planungsverträge so einzuhalten, wie vereinbart. Für alle Vertragsmodelle gilt: Es gibt immer „falsche“ und fehlende Klauseln, die zum Streit führen. Planänderungen sind in der Praxis eher die Regel und führen meist zu Nachtragsvorhaltungen. So bedingt projektbegleitendes Planungsmanagement immer wieder auch ein verschärftes Nachtragsmanagement von Planern und Firmen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Was bedeuten die a. a. R. d. T. im Einzelfall? Das Zusammenspiel von bau- und honorarrechtlichen mit vertraglichen Regelungen wird immer komplexer und will verstanden/ beherrscht werden. Streitvermeidende vertragliche/ organisatorische Mechanismen zur Anpassung von Leistungen/ Vergütung sind machbar. 

  • „Basishonorarsatz“ vs. „Besondere Leistungen“ I Textform I Fälligkeit des Honorars
  • Zeithonorar vs. Festhonorar vs. „HOAI-Honorar“ - Wie kalkuliere ich richtig?
  • Mediation, Schlichtung, Schiedsgerichtsverfahren – „Alles außer vor Gericht?“

Block 4 – Planungs- und Überwachungszeitverlängerung

Wenn zeitliche Abläufe nicht so funktionieren, wie es sein sollte bzw. wie es vereinbart war, müssen Ursache und Verursacher gefunden und die Auswirkungen dokumentiert werden. An Ablaufstörungen sind sehr hohe Anforderungen an Nachweise gestellt, denen entsprochen werden muss, um keine Nachteile zu erlangen und Ansprüche zielführend anzuzeigen. Der BGH und Obergerichte konkretisieren die neuen Rechtslagen zudem „mehr schlecht als recht“. Ansprüche aus verlängerten oder „gestörten“ Zeitabläufen sind ein Alltagsthema.

  • Wann ist eine Bauzeitverlängerung „wesentlich“? Wie erfolgt die Abrechnung?
  • Vernetzte Plan- und Bauablaufpläne vs. störungsmodifizierte Soll-Verläufe
  • Stellenwert und Wertigkeit von Mehrkosten- und Behinderungsanzeigen

Methode

Den Teilnehmenden werden in einem praxisbezogenen Intensivseminar kompakte Kenntnisse und aktuelle Erfahrungen vermittelt, wie in der Praxis "mit und ohne HOAI" und „verbindlich/unverbindlich“ respektvoll und fair gearbeitet werden kann. Benannt werden dazu auch neue Trends von Auslobung - Bewerbung - Vergabe - Nachträgen - Abrechnung. Wichtig ist dem Referenten, dass Zeit eingeplant ist für konkrete Fragen und Probleme der TN zur aktuellen Markt- und Rechtslage.

Seminarzeiten

09:00 Uhr bis 16:30 Uhr